Yacht Club Kassel e.V.

                                                   Auszug aus der Satzung des YCK

 

                                                           § 2  Ziel und Zweck

  1. Der YCK ist eine Gemeinschaft, in der Wassersport als Familien- und Fahrtensport mit Wasserfahrzeugen aller Art auf See-, Küsten- und Binnengewässern ausgeübt wird.
  2. Der YCK fördert den völkerverbindenden Gedanken der Seefahrt. Er betrachtet sich als Teil der europäischen Schifffahrt.
  3. Der YCK verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und ideelle Zwecke auf dem Gebiet der Seefahrt und des Wassersports im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
  4. Der YCK pflegt und bewahrt die maritimen Traditionen Kassels und Nordhessens; insbesondere steht der YCK für den Fortbestand und die Entwicklung des Kasseler Fuldahafens ein, in welchem der Verein seinen Stützpunkt und die Marina Kassel unterhält.
  5. Der YCK bezweckt die Wahrnehmung und Förderung des Wassersportes mit Wasserfahrzeugen in all seinen Erscheinungsformen für Menschen jeder Altersgruppe. Dazu betreibt der YCK die Ausbildung zum Erlangen von Befähigungsnachweisen für die Teilnahme am motorisierten Wassersport. Durch Fortbildungsveranstaltungen trägt der YCK dazu bei, dass bestehende maritime Fertigkeiten vertieft und erweitert werden.
  6. Der YCK organisiert und fördert sportliche Veranstaltungen.
  7. Der YCK dient der Völkerverständigung, ist dem maritimen Umweltschutz verpflichtet und tritt für die Freiheit der Seefahrt ein.
  8. Der YCK ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten aus Vereinsmitteln keine Zuwendungen, ebenso werden keine Personen durch Ausgaben bzw. Vergütungen begünstigt, die nicht dem Zweck des YCK entsprechen.
  9. Ein besonderes Anliegen des YCK ist die Jugendarbeit; er unterhält dazu die YCK-Jugend. Das Nähere regelt die Jugendordnung.