UKW-Funkzeugnisse für Binnen (UBI) und See (SRC)
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die UKW-Funkzeugnisse haben sich ab dem 1. Januar 2003 geändert. Es gibt jetzt jeweils Funkzeugnisse für den Küsten- und den Binnenbereich. Die Zeugnisse für den Seebereich (Short Range Certificate, SRC und Long Range Certificate, LRC) schließen die Verfahren nach GMDSS ein. Wer also binnen und an der Küste fahren will, muss beide Zeugnisse (SRC + UBI bzw. LRC + UBI) erwerben (ausführliche Infos hier). Außerdem muss im Bereich See jetzt der Skipper selbst Inhaber des entsprechenden Zeugnisses sein.
Da es gewisse Überschneidungen im Stoff zur Erlangung der beiden Funkzeugnisse SRC und UBI gibt, ist es sinnvoll, beides parallel zu machen. Für diejenigen, die nur das Zeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erlangen möchten, werden zu Beginn der Kurse entsprechende Termine vereinbart.
Für die Ausbildung verwenden wir die Lehrbücher von Andreas Braun, der als ehemaliger Funker u.a. bei Norddeich Radio in bewährter Professionalität das Wissen um die Funkerei praxisnah und anschaulich vermittelt.
Der Unterricht findet in unserem Clubhaus statt.
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